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Fachgebiet
  • Ophthalmologie

Medizinrecht – was gibt es Neues?

Wie rechnet man den Einsatz des Femtosekundenlasers bei der Kataraktchirurgie korrekt ab – nach GOÄ-Nummern des Kapitels Augenheilkunde? Oder über Analogziffer? Mit oder ohne Zuschlag? Operateure, Anwälte und Gerichte sind sich hier uneinig, so dass das Thema vor dem Bundesgerichtshof gelandet ist. Doch es gibt klare nachvollziehbare Empfehlungen, die im Kurs erläutert werden.

Gehört der Einsatz des Femtolasers bei der Kataraktchirurgie mit Implantation von Premiumlinsen zu den Mehr- und Folgekosten, die abgerechnet werden dürfen? Implantiert ein Chirurg ausschließlich asphärische Linsen, sind diese dann auch als Premiumlinsen abrechenbar?

Die IVOM-Behandlung geht häufig mit Off-Label-Use einher. Hierüber ist der Patient mündlich aufzuklären. Doch was ist zu tun, wenn es keine Spritzen gibt, die für die IVOM-Behandlung zugelassen sind – wer haftet hier?


Lernziele

Am Ende dieser Fortbildung kennen Sie ...

  • die Abrechnung von Leistungen mit dem Femtosekundenlaser
  • die Abrechnung von Premiumlinsen
  • die Haftung für "Off-Label-Use" bei Medizinprodukten (Beispiel IVOM)

Reinhold Preißler
Reinhold Preißler
Preißler Ohlmann & Partner mbB Rechtsanwälte

Reinhold Preißler

Reinhold Preißler ist Fachanwalt für Medizinrecht und Gründer und Partner der Kanzlei Preißler Ohlmann & Partner mbB Rechtsanwälte in Fürth, Bayern. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeiten liegt im Medizinrecht und Stiftungsrecht. Herr Preißler ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des OLG Nürnberg, Vorsitzender des Prüfungsausschusses für Fachanwälte für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V. und Mitbegründer des Medizinrechtlichen Forums e.V.

Interessenskonflikte

Es bestehen keine Interessenskonflikte.


Finanzierung

Johnson & Johnson Vision betrachtet die medizinische Aus-, Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte des Gesundheitswesens als wichtige Aufgabe. Die Inhalte dieses Moduls wurden im Rahmen einer Johnson & Johnson Vision, AMO Germany GmbH Veranstaltung generiert und als E-Learning aufbereitet. Johnson & Johnson Vision unterstützt die Durchführung und Zertifizierung dieses E-Learnings mit 3.074 EUR.


Fragen / Kontaktformular / Telefonsupport / FAQ

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STECKBRIEF / INFO

CME-Punkte: - CME-Punkt/e

Kurzbeschreibung:

Wie rechnet man den Einsatz des Femtosekundenlasers korrekt ab? Gehört der Einsatz des Femtolasers zu den Mehr- oder Folgekosten? Wer haftet beim Einsatz von Off-Label-Use bei der IVOM-Behandlung? All diese Themen wird Herr Preißler in diesem Kurs erläutern.

Zertifiziert durch: Ärztekammer Baden-Württemberg

Zertifiziert bis: -

Bearbeitungsdauer: 45 Minuten

Angebotsform: E-Learning / Einzellernen (1. Version, Erscheinungsjahr 2021)

Zielgruppe: Ophthalmologen

Erforderliche Vorkenntnisse: Keine

Teilnahme: Kostenfrei

Vertragspartner: Johnson & Johnson Vision, AMO Germany GmbH

Kurslink: 223