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Fachgebiet übergreifend

Femtosekundenlaser und die Abrechnung - weitere Schritte und konkrete Lösungsansätze!

Die Indikation zur Kataraktoperation ist individuell zu stellen. So individuell wie auch Ihre Patienten sind. Macht es daher Sinn, eine generelle Indikation für die Anwendung des Femtosekundenlasers zu geben, die für einen jeden Kataraktpatienten gelten kann? Diese Weichenstellung hat Konsequenzen für die ärztliche Dokumentation, die Risiko- aufklärung und die Kostenaufklärung auch bei Beihilfepatienten. Möglicherweise wirken sich diese Konsequenzen auch auf andere Bereiche der Ophthalmochirurgie aus.

Auch die Abrechenbarkeit der augenärztlichen Leistung mit Femtosekundenlasern ist immer wieder ein Diskussions-
punkt. Wie kann ein gut aufgestelltes Augenzentrum nun an diese komplizierte Thematik herangehen?

Diese Fragen diskutieren die Referenten mit Moderatorin Jessica Hanneken.


Lernziele

Am Ende dieser Fortbildung kennen Sie ...

  • Macht es Sinn, eine generelle Indikation für die Anwendung des Femtosekundenlasers zu geben, die für einen jeden Kataraktpatienten gelten kann?
  • Wie kann ein gut aufgestelltes Augenzentrum nun an diese komplizierte Thematik herangehen?

Referenten

BFS Talkshow_Zach
Michael Zach
Fachanwalt für Medizinrecht

BFS Talkshow_Tomalla
Dr. med. Mark Tomalla
Chefarzt im Zentrum für Augenheilkunde des EK, Niederrhein


Vertragspartner

Diese Fortbildung wurde in Zusammenarbeit mit BFS health finance GmbH erstellt.


Fragen / Kontaktformular / Telefonsupport / FAQ

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Weiterführende Informationen sowie Unterlagen zum Thema erhalten Sie von
Jens Hohenberger
BFS health finance GmbH
Hülshof 24, 44369 Dortmund
Mobil 0151 640 447 87

 

Steckbrief / Info

CME-Punkte: Keine CME Punkte


Bearbeitungsdauer: 76 Minuten


Teilnahmegebühr: Kostenfrei


Vertragspartner: BFS health finance GmbH